Kurz nachdem sich das Europäische Parlament mit einer überwältigenden Mehrheit für einen konkreten EU-Aktionsplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und für die Förderung innovativer, human-relevanter, tierfreier Forschung ausgesprochen hat, zeigt sich deutlich, dass die deutsche Bundesregierung von dem auf europäischer Ebene bereits spürbaren, dingend erforderlichen Paradigmenwechsel hin zu tierfreier Forschung noch weit entfernt ist:

In einem gemeinsamen Gutachten der Beliner Landestierschutzbeauftragten Dr. Kathrin Herrmann zusammen mit dem Ersten Vorsitzenden der DJGT Dr. Christoph Maisack wird herausgearbeitet, dass selbst die am 11. August 2021 aufgrund des gegen die Bundesrepublik laufenden Vertragsverletzungsverfahrens durch die Bundesregierung reformierte Fassung der Tierschutz-Versuchstierverordnung immer noch in mindestens zwölf wesentlichen Punkten gegen die europäische Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere – Tierversuchsrichtlinie – verstößt. Weiter formuliert das Gutachten die Änderungen, die erforderlich sind, um eine Übereinstimmung mit den Zielen der Richtlinie herbeizuführen.

Die Pressemitteilung der Berliner Landestierschutzbeauftragten finden Sie hier.

Das gemeinsame Gutachten von Dr. Kathrin Herrmann und Dr. Christoph Maisack ist hier: 21_09_23_LBT_Berlin_u_DJGT_Gutachten_zur_neuen_TierSchVersV abrufbar.

Weitere Gutachten zu den Änderungen im Tierversuchsrecht finden Sie ebenfalls auf der Website der Berliner Landestierschutzbeauftragten unter folgendem Link: https://www.berlin.de/lb/tierschutz/stellungnahmen/artikel.1080602.php