Im Deutschlandfunk haben unser erster Vorsitzender Dr. Christoph Maisack und die Landestierschutzbeauftragte des Landes Berlin, Dr. Kathrin Herrmann, zu der immer noch unzureichenden Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie durch die Bundesrepublik Deutschland ein Interview gegeben.

Trotz des im Jahr 2018 angelaufenen Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland zeichnen sich die nunmehr geltenden deutschen Regelungen nicht dadurch aus, dass sie der Richtlinie nun entsprechen.

Deutschland hatte die Inhalte der EU-Tierversuchsrichtlinie nicht rechtzeitig, nicht vollständig und zum Teil fehlerhaft und im Ergebnis oft zu Lasten der Tiere in deutsches Recht umgesetzt. Nach mehreren deutlichen Aufforderungen durch die EU-Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, dem Tierschutz durch eine ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie nunmehr endlich Rechnung zu tragen, sind die kürzlich in Kraft getretenen, überarbeiteten Vorgaben in Tierschutzgesetz und Tierschutz-Versuchstierverordnung immer noch unzureichend.

Das Interview von Dr. Kathrin Herrmann und Dr. Christoph Maisack kann unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.deutschlandfunk.de/deutsche-tierversuchsverordnung-setzt-eu-recht-nicht-richtig-um-dlf-91b8be32-100.html