Die Untere Naturschutzbehörde hat für Walldorf-Süd eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche erlassen, nach der  Katzen der Freigang für den Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.08. untersagt wird. Die Allgemeinverfügung tritt am dritten Tag nach Bekanntmachung in Kraft. Eine Pressemitteilung informierte am 17.05.2022 über die Allgemeinverfügung. Auf der Webseite der Stadt Walldorf kursierten Fassungen der Allgemeinverfügung vom 07.05.22 (aktuell am 24.05.22) und vom 14.05.22.

Von jetzt auf gleich sollen Katzenhalter ihren Tieren den Freigang abgewöhnen. Alternativ schlägt die Behörde vor

  • die Katzen an Bekannte abzugeben, wo Freigang möglich ist, aber weit genug weg
  • in Tierpensionen abzugeben für den betreffenden Zeitraum abzugeben oder
  • die Katze an einer kurzen Leine zu führen.

Ab dem Jahr 2023 besteht nach einem GPS-Tracking während der Wintermonate und danach die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, deren Voraussetzungen sich aus der Verfügung nicht ergeben.

In den Medien regt sich fast durchgängig Protest. Die Landestierschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Frau Julia Stubenbord und auch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden‑Württemberg halten die Verfügung für unverhältnismäßig.

Die Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes e.V., die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. und der  Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V. haben in einem gemeinsamen Gutachten die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung untersucht. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Allgemeinverfügung aus formalen und materiellen Gründen rechtswidrig ist.

Das Gutachten, das von unserem Mitglied Ellen Apitz, dem Mitarbeiter der Akademie für Tierschutz Christian Schönwetter und den Mitarbeiterinnen des Landestierschutzverbands Baden-Württemberg e. V., Martina Klausmann und Steffi Fuchs, erarbeitet wurde, finden Sie hier.