Anfang Dezember beschlagnahmten Mitarbeitende des Veterinäramts Bochum mehrere „Stadttauben“ aus einem privaten Päppel-Schlag. Hintergrund seien schlechte Zustände und Verletzungen der Tauben gewesen, die laut den privaten Päpplern jedoch gerade der Grund für ihre Aufnahme in den Schlag gewesen waren, zudem seien die Tiere gut versorgt gewesen.

Nachdem die Tauben für die weitere Pflege und Versorgung ins Tierheim verbracht worden waren, äußerte sich die Stadt Bochum auf Facebook zu der Aktion. Dort verkündete sie auch, dass nach Gesundung der Tauben zunächst nach einem Besitzer gesucht werden solle und „besitzerlose“ Tauben „wieder ausgewildert“ werden sollen. Sie unterschied dabei „Rassetauben“, bei denen ein Besitzer ausfindig gemacht werden könne, der sie zurücknähme, und „Stadttauben“, bei denen das nicht der Fall wäre und die somit wild seien.

Wir haben uns nun in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum, das Veterinäramt und das Tierheim gewendet und ausführlich beschrieben, warum diese Differenzierung nicht möglich und zudem in sich widersprüchlich ist. Stadttauben können und dürfen in keinem Fall „wieder ausgewildert“ werden, da es keine Wildtiere sind, sondern Haustiere.

Alles weitere ist im Brief nachzulesen. Das Tierheim Bochum hat uns bereits geantwortet und klargestellt, dass die Tauben nicht „wieder ausgewildert“ würden und dies schlicht eine falsche Formulierung der Stadt gewesen ist. Stattdessen suche man nach einer geeigneten Voliere als dauerhafte Unterkunft für sie.