Am 12. April 2024 fand ein hybrides Fachgespräch mit dem Titel „Sanktionen im Tierschutzrecht – Wie Tierquälerei konsequent geahndet werden kann“ statt, das von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ausgerichtet wurde. Hier hat die erste Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ariane Kari, zu dem Reformbedarf der Strafnorm des § 17 Tierschutzgesetz gesprochen und zu deren dringend erforderlicher Überführung in das Kernstrafrecht des Strafgesetzbuchs.

Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. war durch die stellvertretende Vorsitzende, Dr. Barbara Felde, vertreten. Sie durfte zu dem Thema „§ 17 TierSchG – ein zahnloser Tiger?“ im Rahmen eines 15-minütigen Statements die aktuell geltende Strafnorm einer Bewertung auf die Tauglichkeit ihrer „Zähne“ unterziehen.

Der Wortlaut des Statements von unserer stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Barbara Felde kann hier abgerufen werden.