Auf reges Interesse stieß das von 20.08.2012 bis 21.08.2012 unter Leitung des Stellvertretenden Vorsitzenden der DJGT, Herrn Oberstaatsanwalt a.D. Jost-Dietrich Ort, stattfindende Semiar zum Thema „Tierschutzrecht“ für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare des Landes Hessen. Mit 20 Anmeldungen von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren war die Veranstaltung bereits von der Thematik her sehr gut angenommen worden.

Auch bei den Referenten war die DJGT stark vertreten. Dr. Christoph Maisack, Erster Vorsitzender der DJGT und Stellvertretender Landestierschutzbeauftragter Baden-Württemberg, referierte zu den Folgen der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz und zur Rechtsprechung betreffend die Haltung von Legehennen während der letzten 30 Jahre. Ein Workshop zum Thema der tierschutzrechtlichen Verbandsklage fand unter der Leitung unseres Vorstandsmitglieds, Frau Rechtsanwältin Alice Fertig statt. Die Leiterin der Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes und ebenfalls Mitglied der DJGT, Frau Rechtsanwältin Evlyn Ofensberger referierte über Tierquälerei durch Unterlassen. Weitere Themen der Tagung waren die ethischen, philosophischen und rechtlichen Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung (Oberstaatsanwalt a.D. Jost-Dietrich Ort) sowie „Tierschutzrechtliche Eingriffsbefugnisse der Veterinärbehörden nach § 16a TierSchG“ (Präsident des Verwaltungsgerichts des Saarlandes Ulrich André) und „Landwirt im Gefängnis – was bedeutet das für das Veterinäramt?“ (Verwaltungsdirektorin Dr. Britt Friebertshäuser).

Die Tagung wurde von 95 % der Referendare mit „sehr gut“ und „gut“ bewertet. Das hessische Justizministerium erwägt daher eine ähnliche Veranstaltung im nächsten Jahr.