Das VG Hannover hat durch Beschluss vom 12.01.2017 – 1 B 7215/16 – das „Wildtierverbot“ der Stadt Hameln gekippt. Dieser Regelung zufolge stellte die Stadt Zirkussen, die Wildtiere mit sich führen, keine kommunalen Flächen zur Verfügung.
Die Entscheidung erging im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes; die betroffene Kommune hat den Beschluss angefochten.
Warum die DJGT die (noch nicht rechtskräftige) Entscheidung des VG Hannover für nicht überzeugend hält, lesen Sie in unserer Stellungnahme.
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