In der gestrigen Bundesratssitzung ist einmal mehr klar geworden, dass die Mehrheit der Bundesländer tierschutzwidrige Regelungen befürwortet und tierschützende Regelungen im deutschen Recht verhindern will.

Abgestimmt worden ist gestern zunächst über Verbesserungen im Tierversuchsrecht. Die meisten – die Tiere wirklich schützenden – Empfehlungen der Bundsrats-Ausschüsse wurden vom Plenum abgelehnt. Hier bleibt abzuwarten, ob die EU, die Deutschland gegenüber strengere Vorgaben gemacht hat, sich damit zufrieden gibt.

Tiertransporte in Tierschutz-Hochrisikostaaten werden vorerst nicht verboten. Dem massiven Druck des BMEL auf alle Bundesländer, diesem Verbot nicht zuzustimmen, ist die Mehrheit der Bundesländer gefolgt. Positiv herausgestellt werden muss Hessen. Hessen hatte den konkreten Antrag eines Verbots von Tierexporten in Tierschutz-Hochrisikostaaten in den Bundesrat eingebracht und hat ihn gestern im Bundesrat mit den hessischen Stimmen auch verteidigt.

Die „Tierschutz“-Zirkusverordnung ist insgesamt abgelehnt worden. Das ist kein wirklicher Nachteil für den Tierschutz. Denn der Verordnungsentwurf enthielt keine ehrlichen, tierschützenden Regelungen. Das BMEL hatte sich hier keine Mühe gemacht, einen Verordnungsentwurf auszuarbeiten, der den Namen „Tierschutz“ verdient.