Nach den deutlichen Empfehlungen des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zu dem vom BMEL vorgelegten Entwurf einer Änderungsverordnung zur Tierschutz-Transportverordnung haben zwei Ausschüsse mit Empfehlungen vom gleichen Tag nun auch Stellung zu dem ebenfalls vom BMEL vorgelegten Entwurf einer Tierschutz-Zirkusverordnung genommen.

In der Bundesrats-Drucksache 402/1/21 vom 11. Juni 2021 wird der Ministerin Klöckner ein weiteres Mal aufgezeigt, dass auch dieser Verordnungsentwurf den Namen „Tierschutz“ kaum verdient.

Die Ausschüsse „AV“ (Agrarpolitik und Verbraucherschutz) und „U“ (Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) greifen die Kritik der Tier- und Naturschutzverbände auf, die seit Monaten darauf hinweisen, dass bereits der Referentenentwurf des BMEL viele exotische Tierarten nicht erfasst, die jedoch sehr oft im Zirkus genutzt werden, wie z. B. Großkatzen (Tiger und Löwen), Robben oder Reptilien (beispielsweise in dieser Stellungnahme: 21-01-19 diverse_Orgas_u_DJGT_Gemeinsame_Stellungnahme_TierSchZirkV).

Das BMEL hatte hierzu gesagt, insbesondere für Großkatzen lägen keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, dass diese in Zirkussen litten.

Der „AV“- und der „U“-Ausschuss empfehlen nunmehr, auch Großkatzen, Robben und Reptilien in den Anwendungsbereich der Tierschutz-Zirkusverordnung mit einzubeziehen. In der Begründung der Ausschussempfehlungen wird ausgeführt:

„Der Verordnungsentwurf betrifft in der vorgelegten Form lediglich Tierarten, von denen in deutschen Zirkusbetrieben nur noch sehr wenige Tiere im Reisebetrieb mitgeführt werden.“

(BR-Drs. 402/1/21 vom 11. Juni 2021, S. 1).

Und:

„Das vom BMEL angeführte Argument, dass die ihm vorliegende Datenlage derzeit nicht ausreiche, um zu belegen, dass das Halten weiterer Tierarten (z. B. Großkatzen) im reisenden Zirkusbetrieb systemimmanente Tierschutzprobleme aufwirft, (…) und sich damit ein Verbot weiterer Tierarten nicht auf die Ermächtigung des Tierschutzgesetzes stützen lasse, geht fehl. Dem Bund wurden im Rahmen der Anhörung zum Referentenentwurf sowohl seitens der Länder als auch seitens der Verbände umfangreiche Unterlagen in Form von wissenschaftlichen Arbeiten, Veröffentlichungen in Fachmagazinen, Literaturlisten etc. zur Verfügung gestellt. Der Bund als Verordnungsgeber hat es aber unterlassen, die ihm vorliegenden Daten einer rationalen Abwägung zu unterziehen und darzulegen, warum er die Aufnahme weiterer Tierarten negiert.“

(BR-Drs. 402/1/21 vom 11. Juni 2021, S. 2).

Dem Bundesrat(splenum) empfehlen die Ausschüsse, u. a. folgende Entschließungen zu fassen:

„Der Bundesrat stellt fest, dass er ein Haltungs- und Zurschaustellungsverbot für bestimmte wildlebende Tiere in Zirkusbetrieben bereits in den Jahren 2003, BR-Drucksache 595/03 (Beschluss), 2011, BR-Drucksache 565/11 (Beschluss), und 2016 BR-Drucksache 78/16 (Beschluss), gefordert hat und die Bundesregierung erst fünf Jahre nach dem letzten Bundesratsbeschluss eine entsprechende Verordnung vorlegt.“

(BR-Drs. 402/1/21 vom 11. Juni 2021, S. 6).

Weiter weisen die Ausschüsse deutlich darauf hin, dass Verstöße gegen die Inhalt der Tierschutz-Zirkusverordnung gar nicht sanktioniert werden können, da das BMEL hierzu keine Vorschriften vorgesehen hat.

Eine weitere Entschließung wird von den Ausschüssen empfohlen, die vom Bundesrats-Plenum zu treffen wäre:

„Der Bundesrat mahnt an, dass einem Verstoß gegen die normierten Anforderungen keine Konsequenzen folgen. Insofern ist ein tierschutzfachlich längst überfälliger effektiver Schutz nicht gegeben. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf – gegebenenfalls über die Änderung des Tierschutzgesetzes – Ahndungsmöglichkeiten zu schaffen.“

(BR-Drs. 402/1/21 vom 11. Juni 2021, S. 7).

Zuletzt erkennen auch die Ausschüsse, dass das BMEL mit dem Verordnungsentwurf lediglich das Zurschaustellen von Giraffen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden sowie Primaten in der Manege verbieten will. Die von dem BMEL gewählte Formulierung würde es weiterhin erlauben, diese Tierarten weiterhin mitzuführen und zu halten. Sie empfehlen dem Bundesratsplenum, folgende Entschließung zu fassen:

„Er [der Bundesrat] nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesregierung zumindest das Zurschaustellen von Giraffen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden sowie Primaten verbieten möchte. Es ist bedauerlich und tierschutzfachlich nicht nachvollziehbar, dass nur auf das Zurschaustellen abgestellt wird. Diese Formulierung ermöglicht jedoch, dass ausnahmslos alle weiteren Tiere mitgeführt und gehalten werden können – ohne sie gleichzeitig vorzuführen oder zur Schau zu stellen.“

(BR-Drs. 402/1/21 vom 11. Juni 2021, S. 7).

Die deutlichen Empfehlungen der Ausschüsse werten wir als weiteres Zeichen dafür, dass das BMEL unter dem Namen „Tierschutz“ in Wirklichkeit eine Praxis weiterführen will, die nichts mit Tierschutz zu tun hat, sondern mit erheblichem Leid vieler Tiere. Dies wird vermehrt erkannt und benannt.