Aktuell wird die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 – EU-Tiertransportverordnung – durch die EU-Kommission überarbeitet.
In einem Bericht zeigt der in dem Tiertransportbereich seit Jahrzehnten tätige Tierschutzverband Animals‘ Angels auf, welche Punkte der Verordnung überarbeitet werden müssen.
In 22 Kapiteln nimmt Animals‘ Angels Stellung, nicht nur zur Transportzeit, sondern auch zu Ladedichten, Transportfähigkeit, Temperaturgrenzen, amtlichen Kontrollen, dem Sanktionierungssystem und vielem mehr. Über 100 Forderungen werden dargelegt. Entsprechend der Expertise von Animals‘ Angels konzentriert sich der Bericht auf sog. ‚Nutz’tiere. Er basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, auf der mehr als 20-jährigen Erfahrung von Animals‘ Angels bei der Kontrolle von Tiertransporten vor Ort, auf vielfältigen empirischen Beispielen und auf Informationen von Akteuren, die Erfahrungen aus erster Hand haben, wie Veterinär- und Polizeibeamte, Transporteure, Tierhalter und Fahrer.
Der Bericht ist hier abrufbar: www.animals-angels.de/100reasons-pdf
Animals‘ Angels fordert eine detaillierte fachliche Überprüfung der Verordnung mit dem Ziel, den bestmöglichen Schutz der transportierten Tiere zu gewährleisten. Vor allem aber fordert Animals‘ Angels ein Umdenken. Die EU-Verträge erkennen Tiere als fühlende Wesen an. Es ist höchste Zeit, dieser Anerkennung gerecht zu werden. Die überarbeitete Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport muss eine moralisch vertretbare Umgangsweise mit Tieren widerspiegeln, die ihr Leben und ihr Leiden als fühlende Wesen respektiert.