Die DJGT hat zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Stellung genommen, der das Töten männlicher Küken aus Legehennenlinien sowie Eingriffe an einem Hühnerei zur Geschlechtsbestimmung im Ei ab dem siebten Bebrütungstag, die den Tod des Hühnerembryos herbeiführen oder zur Folge haben, verbietet.

In Deutschland werden jährlich 45 Millionen männliche Küken aus Legehennenlinien unmittelbar nach ihrem Schlupf durch Schreddern im Häcksler oder durch Erstickung mit Kohlendioxid getötet, da sie keine Eier legen und im Gegensatz zu Masthühnern nicht genügend Masse ansetzen und somit für die Industrie wertlos sind.

Wir halten eine explizite Regelung des Verbots des Kükentötens zwar für geeignet, einen flächendeckenden Ausstieg aus dem Kükentöten durch ein bundesweites Verbot herbeizuführen. Der Referentenentwurf sieht jedoch Inhalte vor, die mit geltendem Tierschutzrecht nicht vereinbar sind. Das Töten der betroffenen Küken wird in dem Referentenentwurf lediglich als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat geahndet. Zudem wird die Übergangfrist für das Inkrafttreten des Verbots bis zum 1. Januar 2022 in nicht begründeter Weise ausgedehnt. Zu befürworten ist das Verbot des Eingriffs vor dem siebten Bebrütungstag. Hierdurch wird auch das ungeborene Leben dem Schutz des Tierschutzgesetzes explizit unterstellt.

Bitte lesen Sie hierzu unsere Stellungnahme sowie unsere Pressemitteilung .