Nach u. a. von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. gestellten Strafanzeigen muss die Rinderhaltung in der JVA Bayreuth umgebaut werden.

Nachdem sich im Sommer 2024 mehrere ehemalige Insassen der JVA Bayreuth bei der DJGT gemeldet hatten und von grob tierschutzwidrigen Umgangsweisen mit den Rindern in dem „landwirtschaftlichen Gutshof“ der JVA Bayreuth berichtet hatten, hatte die DJGT Strafanzeige gestellt. Ebenso sollen Rinder dort noch in sogenannter Anbindehaltung gehalten werden.

Durch die Medienberichterstattung und nach Aussagen der ehemaligen Insassen wurde bekannt, dass in dem Rinderstall der JVA Bayreuth schon lange ein Umbau für eine artgerechte Tierhaltung geplant war – dieser wurde aber immer und immer wieder verschoben – die Rinder müssen weiter angebunden im Stall ausharren.

Im Zuge der Ermittlungen haben auch die zuständigen Veterinärbehörden Kontrollen durchgeführt. Zudem wurde dem „landwirtschaftlichen Gutshof“ eine Frist für den Beginn der Umbauarbeiten gesetzt.

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren u. a. gegen die tierquälerische Anbindehaltung wurden mit dem Argument eingestellt, weil die Anbindehaltung nicht ausdrücklich gesetzlich verboten sei, falle sie nicht unter die Strafnorm der Tierquälerei in § 17 Tierschutzgesetz. „Diese Ansicht ist rechtlich nicht haltbar,“ so der Erste Vorsitzende der DJGT, Dr. Christoph Maisack. „Es ist auch nicht ausdrücklich gesetzlich verboten, Hunde mit Kabelbindern zu erwürgen oder zu schlagen. Jedes Gericht würde dies aber dennoch als strafbare Tierquälerei ansehen und entsprechend aburteilen. Es kommt allein darauf an, dass den Tieren länger anhaltende erhebliche Schmerzen und/oder Leiden zugefügt werden – wie das passiert, muss nicht ausdrücklich im Gesetz stehen,“ so Maisack weiter.

Die DJGT wird sich bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen dieser fehlerhaften Rechtsansicht beschweren und genau im Blick behalten, wann mit den Umbauarbeiten in dem Rinderstall der JVA Bayreuth begonnen wird.

Diese Pressemitteilung kann im PDF-Format hier abgerufen werden.