Das Drama des Olympischen Fünfkampfes um Annika Schleu und das Pferd Saint Boy hat eine breite Debatte eröffnet, ob Pferde weiterhin im Leistungssport genutzt werden sollten. Insbesondere die Vorschrift, dass die Pferde den Sportlern kurz vor dem Wettkampf zugelost werden, wird von vielen Seiten kritisiert, denn das fehlende Vertrauensverhältnis zwischen Pferd und Reiter*in führt unter Stress oft zu tierschutzwidrigen Handlungen, um das verweigernde, panische Pferd durch den Parcours zu treiben. Die vehemente Nutzung von Gerte und Sporen dagegen wird von Seiten des Sportes nicht als tierschutzwidrige Schmerzeinwirkung angesehen. Auch Reiterin und Trainerin scheinen offenkundig nicht einsichtig. Bereits zwei Strafanzeigen sind in diesem Fall von Tierschutzverbänden angekündigt.
Die folgende Stellungnahme der DJGT beleuchtet den sportlichen Hintergrund und die rechtliche Bewertung der Handlungen von Reiterin Annika Schleu und Trainerin Kim Raisner während des Springreitens im Rahmen des Fünfkampfes der Olympischen Spiele 2021, stellvertretend für sämtliche Sportler, die mit ihrem Pferd auf diese Art und Weise umgehen, und fordert rechtliche Konsequenzen.
21_08_17_DJGT_Rechtliche_Bewertung_Olympischer_Fuenfkampf_Schleu