Nachdem die Europäische Kommission im letzten Jahr noch den strengen Schutz des Wolfes auf der AGRIFISH-Sitzung im September 2022 sowie auf der 42. Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention im November 2022 verteidigt hat, hat die Kommission heute Vormittag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie beabsichtigt, den Schutzstatus des Wolfes zu senken. Um dies zu erreichen, hat sie in einem ersten Schritt einen Vorschlag für einen hierzu erforderlichen Beschluss des Europäischen Rates zur Anpassung des Schutzstatus des Wolfes im Rahmen des internationalen Berner Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume („Berner Konvention“) vorgelegt, dem die EU und ihre Mitgliedstaaten beigetreten sind.

Der strenge Schutzstatus des Wolfes wurde 1979 im Rahmen der Berner Konvention auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Aushandlung des Übereinkommens verfügbaren wissenschaftlichen Daten festgelegt. Auf der Grundlage einer ebenfalls heute veröffentlichten Analyse zum aktuellen Erhaltungszustand des Wolfs in der EU, schlägt die Kommission nun vor, den Wolf künftig als „geschützt“ und nicht mehr als „streng geschützt“ einzustufen. Die Kommission hatte bereits im September diesen Jahres angekündigt, dass sie auf Basis dieser nun vorgelegten Analyse über einen Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfes entscheiden wird und den Rechtsrahmen in der Folge entsprechend aktualisieren wird. Die Datenerhebung im Rahmen der Analyse zeige, dass die Wolfspopulationen in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen haben und immer größere Gebiete besetzen. Danach gibt es in 23 EU-Mitgliedstaaten mehr als 20.000 Wölfe, deren Populationen im Allgemeinen zunehmen und deren Verbreitungsgebiete sich ausdehnen, davon viele fortpflanzungsfähige Rudel.

Gegen die Datenerhebung für diese Analyse hat es zahlreiche Proteste gegeben, u.a. ein Schreiben von acht großen europäischen NGOs. Darin kritisierten die NGOs insbesondere, dass in der zu der Datenerhebung zugehörigen Pressemitteilung der Kommission hinsichtlich potentieller Gefahren für Mensch und Tier irreführende Informationen und Aussagen über Wölfe enthalten waren und so dem Ergebnis der öffentlichen Konsultation vorgegriffen werde. Die Behauptung, dass die Konzentration von Wolfsrudeln zu einer Gefahr für Nutztiere und möglicherweise auch für Menschen geworden ist, beruhe nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Auch die DJGT hat sich Anfang der Woche gemeinsam mit fast 300 Organisationen in einem Offenen Brief an die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen gewandt und auf die Bedeutung der Aufrechterhaltung des Schutzstatus hingewiesen.

Im weiteren Prozedere liegt es nun an den Mitgliedstaaten über diesen Vorschlag zu entscheiden. Sobald der Vorschlag im Europäischen Rat angenommen worden ist, wird er von der EU dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt. Eine Änderung des Schutzstatus des Wolfes im Rahmen der Berner Konvention setzt die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten und weiterer Vertragsparteien der Berner Konvention voraus und ist eine zwingende Voraussetzung für eine entsprechende Änderung des Schutzstatus auf EU-Ebene.

Die nächste Sitzung des Ständigen Ausschusses, die für den vorgelegten Vorschlag relevant ist, ist die 44. Sitzung, die für Ende 2024 geplant ist. Die EU könnte jedoch auch eine frühere Sitzung beantragen, wenn sie dies für erforderlich hält.

Sollten der Europäische Rat und der Ständige Ausschuss der Berner Konvention einer Herabstufung des Schutzstatus zustimmen, könnte die Kommission dann eine Anpassung des Schutzstatus des Wolfes in der EU vorschlagen.

Die heute ergangene Entscheidung steht insbesondere auch im Widerspruch zur Meinung großer Teile der Bewohner insbesondere auch ländlicher Gebiete in der EU, die ihre breite Unterstützung für den Schutz von Wölfen und Großraubtieren deutlich gemacht haben: In einer kürzlich von der Eurogroup for Animals (deren Mitglied die DJGT ist) durchgeführten Umfrage unter 10.000 Europäern in 10 Mitgliedstaaten gaben 68 % an, dass Wölfe streng geschützt werden sollten, und 72 % stimmten zu, dass sie ein Recht auf Koexistenz haben. Diese Einschätzung wird auch durch die Analyse der Europäischen Kommission bestätigt, in der sich 71 % der Teilnehmer für einen strengen Schutzstatus des Wolfes aussprachen. Bemerkenswert ist, dass 65 % der Landwirte diesen strengen Schutz befürworten, während sich nur einer von drei Landwirten (33 %) von den Interessenverbänden der Landwirtschaft und nur 46 % der Jäger von den Interessenverbänden der Jägerschaft gut vertreten fühlen, was die Frage nach einer angemessenen Vertretung der ländlichen Bevölkerung in den politischen Entscheidungsprozessen der EU aufwirft, die häufig stark von solchen Gruppen beeinflusst werden.

Pressemitteilungen zufolge kam auch eine kürzlich durchgeführte Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Tageszeitungen im Südwesten zu einem ähnlichen Ergebnis.

Wissenschaftler aus Schweden, Frankreich und Spanien, hatten das nun eingetretene Szenario im Oktober diesen Jahres in einem Schreiben an die Europäische Kommission antizipiert und bewertet. Diese Einschätzung bringt die Thematik hervorragend auf den Punkt, nachfolgend daher eine Übersetzung der wesentlichen Inhalte eines Schreibens, dass in dem Magazin „Science“ veröffentlicht wurde:

„Die Wiederansiedlung des Wolfes in Europa ist einer der seltenen Erfolge bei der Erhaltung des Wolfes auf unserem Kontinent. Ausschlaggebend für diese Erholung war der strenge gesetzliche Schutz der Wölfe in den meisten Teilen ihres Verbreitungsgebiets gemäß Anhang IV der Habitat-Richtlinie. Der strenge Schutz hat verhindert, dass Interessengruppen, die sich gegen den Wolf einsetzen, die Oberhand über die Wolfspolitik gewinnen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Habitat-Richtlinie mehrfach streng zugunsten des Wolfsschutzes ausgelegt. Doch weniger als ein Jahr nachdem sie dem ehrgeizigen Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework zugestimmt hat, hat die Europäische Kommission angekündigt, dass sie einen Vorschlag zur Schwächung des Schutzes von Wölfen in Betracht zieht. Dies steht im Widerspruch zu einer von der vorherigen Kommission in Auftrag gegebenen Studie zur Überprüfung der Eignung der Richtlinie („Fitness Check“), die zu dem Schluss kam, dass eine Änderung der Anhänge kontraproduktiv wäre, und die die Bedeutung einer konsequenten Durchsetzung betonte.

Die Kommission ist zunehmend unwillig geworden, ihre Rolle bei der Durchsetzung der rechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Wölfe zu erfüllen. Sie hat es versäumt, Maßnahmen zu ergreifen, um die wiederholten Verstöße Schwedens gegen EU-Recht in den letzten zehn Jahren zu verhindern, und hat tatenlos zugesehen, wie eine Wolfspopulation in Spanien verschwand. Sie erwägt nun, „einen Vorschlag vorzulegen, um gegebenenfalls den Schutzstatus des Wolfes zu ändern, indem die Art vermutlich von Anhang IV in Anhang V der Habitat-Richtlinie verschoben wird, wie von Landwirten, Landbesitzern und Jägern gefordert.

In einigen Gebieten sind Wölfe bereits in Anhang V eingestuft, in dem die Tötung von Wölfen nicht gerechtfertigt werden muss. In der Praxis bedeutet die Einstufung in Anhang V, dass die EU nur eine sehr geringe Kontrolle ausübt. Der Schutz von Arten des Anhangs V wurde manchmal als fakultativ behandelt. So hat Finnland beispielsweise jahrelang die Aufnahme seiner Wölfe in Anhang V im nördlichen Teil des Landes als Freibrief für deren weitgehende Ausrottung betrachtet.

Zwar müssen Wölfe nach Anhang V, ebenso wie nach Anhang VI, einen günstigen Erhaltungszustand aufweisen, doch die strittige Frage, was unter einem günstigen Erhaltungszustand zu verstehen ist, ließe den Mitgliedstaaten reichlich Spielraum, diesen aus politischen Gründen auf die niedrigstmögliche Populationsgröße festzulegen. Dies ist bereits in Schweden der Fall, wo die Regierung ihre Umweltschutzbehörde angewiesen hat, den günstigen Erhaltungszustand auf 170 bis 270 Wölfe festzulegen.

Eine Änderung des Wolfsschutzes würde in der Praxis bedeuten, dass die Tötung von Wölfen in Europa weitaus weniger eingeschränkt würde, weshalb Schweden und Österreich die Kommission vor kurzem aufgefordert haben, dies umzusetzen. Nach Artikel 19 der Habitat-Richtlinie erfordert eine Änderung des Wolfsschutzes jedoch die Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedstaaten. Die Naturschützer in Europa müssen daher eine einzige Regierung finden, die die jahrzehntelange Erholung der Wölfe unterstützt und ihr Veto einlegt.“

Diesen Ausführungen ist wenig hinzuzufügen. Koexistenz und Toleranz sind zentrale Werte für die Erhaltung der biologischen Vielfalt, auch im Sinne künftiger Generationen.