Das Töten von Legehennen-Küken ist seit 1. Januar 2022 in Deutschland ausdrücklich verboten. Wer dies dennoch tut, begeht eine nach § 17 Tierschutzgesetz strafbare Tiertötung, denn das Töten von Wirbeltieren aus wirtschaftlichen Gründen stellt keinen vernünftigen Grund dar. Dies hatte das Bundesverwaltungsgericht 2019 in einem Urteil bestätigt.

Dieses Verbot darf nicht durch eine Verlagerung ins Ausland umgangen und somit ausgehebelt werden. Nach Auffassung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht sowie von Animal Society und foodwatch ist vielmehr auch das Exportieren von Küken ins Ausland zum Zweck der Tötung vom Anwendungsbereich der Strafvorschrift erfasst. Daher haben die drei Organisationen auf der Grundlage von Recherchen der Verbraucherorganisation foodwatch am 3. Mai 2023 gemeinsam Strafanzeige gegen eine Brüterei für Legehennen aus NRW gestellt.

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