Nachdem bei den Entwürfen der Bundesregierung zur Novellierung des Tierschutzgesetzes die jahrelangen Diskussionen und Gesetzesinitiativen zu einer Sanktionierung zoophilen Verhaltens, auch wenn dadurch nicht erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, unberücksichtigt blieben, hat die Bundesregierung in ihrer Gegenerklärung zu den Vorschlägen des Bundesrates nunmehr ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einer entsprechenden Regelung erklärt. Ausformulierte Gesetzesvorschläge von ihr liegen bisher nicht vor. Unser Vorstandsmitglied Oberstaatsanwalt a.D. Jost-Dietrich Ort hat in einer Zusammenfassung kriminologische und kriminalistische Gegebenheiten bei sodomistischen Taten und die staatsphilosophischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Wiedereinführung einer sanktionierten Verbotsnorm dargestellt sowie eine gesetzestechnische Konzeption der Umsetzung vorgelegt.

Wir hoffen, dass dieser Beitrag zu einer schnellen befriedigenden und angemessenen Umsetzung der nun weitestgehend geforderten Verbotsregelung beitragen wird.

Lesen Sie hierzu unseren Beitrag.