Obgleich bereits das ZDF durch Manfred Karremann in den Jahren 2018 und zu Beginn des Jahres 2020 in Fernsehdokumentationen aufgezeigt hat, wie Tiertransporte in Drittländer ablaufen und wie extrem Tiere während des Transports und auch im Drittland leiden – u. a. durch tierquälerische Behandlung im Zuge der Haltung und Schlachtung in bestimmten Drittländern – hatte dies keine Auswirkungen auf einige wenige Behörden, die Transporte in diese Länder weiterhin abgefertigt haben.
Erst mit den Fernsehdokumentationen der letzten beiden Wochen, die im rbb, in der ARD (mittagsmagazin) sowie am letzten Montag, den 20.07.2020 in der ARD (Tiertransporte gnadenlos) ausgetrahlt wurden, haben einige Bundesländer auf den öffentlichen Druck reagiert.
So haben die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, aus deren Landkreisen eine nicht unerhebliche Anzahl von Tieren in Tierschutz-Hochrisikostaaten abtransportiert wurde, diese rechtswidrigen Transportabfertigungen per Erlass zunächst ausgesetzt. So hat NRW mit Erlass vom 21.07.2020 die Abfertigungen von Transporten nicht abgesetzter Kälber sowie lange Beförderungen von Zuchtrindern in Drittländer verboten. Das Land Niedersachsen ist mit einem Erlass vom 23.07.2020 nachgezogen, nach dem Wiederkäuer und Schweine bis auf Weiteres nicht mehr in Drittländer abgefertigt werden dürfen.
Nach einer Pressemitteilung des brandenburgischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz haben sich die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Prignitz und Teltow-Fläming in Absprache mit der zuständigen Ministerin Nonnemacher darauf verständigt, vorerst keine Rindertransporte mehr in Drittstaaten abzufertigen.
Die Veterinäre von insgesamt vier Landkreisen aus Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wurden seitens der DJGT und nach unseren Informationen diese wie auch weitere von anderen Tierschutzorganisationen, privaten Bündnissen und Privatpersonen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften angezeigt, da diese trotz der fehlenden Versorgungsstationen in Russland sowie der eklatanten Tierquälereien in Drittstaaten wie dem Libanon, Marokko, Algerien u. v. m. weiterhin Transporte durch bzw. in diese Länder genehmigt hatten.
Unsere strafrechtliche Bewertung dieser Abfertigungen, wie sie durch unseren Ersten Vorsitzenden Dr. Christoph Maisack zusammen mit Dr. Alexander Rabitsch in der Zeitschrift „Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle“ veröffentlicht wurde, ist mittlerweile mehrfach bestätigt worden, so u. a. durch ein Gutachten des Strafrechtlers Prof. Jens Bülte von der Universität Mannheim.