Auch die Landestierschutzbeauftragten haben sich zu dem Thema der geplanten Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration in einer gemeinsamen Pressemitteilung geäußert.
Die aktuell anstehende Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration ist bereits die zweite Verlängerung. Bereits vor zwei Jahren war die ursprünglich Ende 2016 ablaufende Übergangsfrist schon einmal um 2 Jahre verlängert worden. Obwohl es tierschutzgerechte Alternativen zur Kastration gibt, die auch dazu führen, dass der sogenannte Ebergeruch nicht entstehen kann und dem Fleisch anhaftet, soll die Frist nun noch einmal um zwei Jahre verlängert werden.
Entgegen der gern getätigten Aussagen einiger Befürworter der Verlängerung ist die sogenannte Immunokastration gerade keine Hormonbehandlung.