Heute wurde der Tagesordnungspunkt über eine Entscheidung über die Sauenhaltung in Kastenständen von der Tagesordnung der heutigen Bundesratssitzung erneut abgesetzt. Durch geschickte Formulierung wurde versucht, weiterhin das zu ermöglichen, was seit 1992 praktiziert wird: Eklatante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Denn zwar sieht das Tierschutzrecht seit nunmehr 28 Jahren (!) vor, dass eine Sau in einem Kastenstand wenigstens ihre Beine ausstrecken können muss. Diese Vorschrift wurde jedoch von fast keinem Sauenhalter jemals eingehalten. Nachdem sogar das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2016 bestätigt hatte, dass diese Vorschrift klar in ihrem Wortlaut und einzuhalten ist, versuchen das BMEL und einige Bundesländer nun, diese Vorschrift einfach abzuschaffen, damit die tierquälerische Sauenhaltung in viel zu engen Kastenständen, in denen ein „Beine ausstrecken“ nicht möglich ist, weitergehen kann. Insbesondere Sachsen-Anhalt und einige andere „grün“ geprägten Länder haben heute verhindert, dass die Vorgabe, dass Sauen ihre Beine ausstrecken können müssen, außer Kraft gesetzt wird. Lesen Sie hierzu unsere Pressemitteilung .