Der Bundesrat hat heute in seiner 992. Plenarsitzung den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung im Deckzentrum mit einer Übergangsfrist von acht Jahren beschlossen. Dieser Erfolg geht jedoch mit einer massiven Verschlechterung des Tierschutzes einher. Für diese acht Jahre werden die gesetzlichen Anforderungen an Kastenstände an die seit 1992 betriebene rechtswidrige Praxis zu enger Kastenstände angeglichen. Dies ist ein rechts- und verfassungswidriges Verhalten des Verordnungsgebers. Das Instrument der Übergangsfrist wird missbraucht, um jahrzehntelangen Rechtsbruch zu legitimieren. Das für das Grundbedürfnis des Tiefschlafs notwendige ungehinderte Ausstrecken der Gliedmaße in Seitenlage wird als Anforderung an den Kastenstand aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gestrichen, weil die Sauenhalter diese Vorschrift seit dem Jahr 1992 ganz überwiegend nicht einhalten. Auch der Abferkelbereich wird aus dem Ausstieg aus der Kastenstandhaltung ausgeklammert. Zwar sollen die Fixationszeiten im Kastenstand im Abferkelbereich auf fünf Tage reduziert werden, dies aber erst nach 15 Jahren, da den Sauenhaltern ein früherer Umbau nicht zuzumuten sei. Im Bundesrat wurde davon gesprochen, dass dies ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung sei und auf den ersten Schritt ein zweiter folge. Da mit dieser Verordnungsänderung den Sauenhaltern Rechtssicherheit verschafft werden sollte, wird es einen zweiten Schritt voraussichtlich nie geben. Es wäre daher wünschenswert gewesen, den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung konsequent und möglichst zeitnah auf alle Bereiche zu erstrecken und für die Übergangszeit das geltende Recht durchzusetzen. Es wurde in der Plenarsitzung auch von schmerzlichen Zugeständnissen für den Tierschutz gesprochen. Die, die in den nächsten acht Jahren und in den kleinen Betrieben für immer Schmerzen erleiden werden, sind die Muttersauen. Das wurde leider unerwähnt gelassen. Weiteres können Sie unserer diesbezüglichen Pressemitteilung entnehmen.