Am nächsten Freitag, den 5. Juni 2020, wird sich der Bundesrat erneut mit der sogenannten Kastenstandhaltung von Sauen befassen. Die positiven Ausschussempfehlungen wurden sämtlich in den Wind geschlagen. Zwei Bundesländer, NRW und Schleswig-Holstein, versuchen nun mit Anträgen, die die weitere Kastenstandhaltung von Sauen in viel zu engen Kastenständen ermöglichen sollen, den Bundesrat davon zu überzeugen, dass hier weiter Recht gebrochen werden darf. Denn Rechtsbruch bleibt die Kastenstandhaltung von Sauen in zu engen Käfigen: Eine verfassungswidrige Vorschrift in einer Rechtsverordnung, die hier geschaffen werden soll, ist nicht in der Lage, die jahrzehntelange Rechtspraxis zu legalisieren. Sie bleibt verfassungswidrig. Lesen Sie zu dem Termin am Freitag die Stellungnahme unseres Vorstandsmitglieds Linda Gregori sowie die Pressemitteilung der DJGT.

Zahlreiche Tierschutzorganisationen und Bürgerbündnisse haben erkannt, dass die Anträge der beiden Länder nicht verfassungskonform sind und teilen dies den relevanten Akteuren in vielen (offenen) Briefen mit. Lesen Sie hierzu den Brief des Bürgerbündnisses mensch fair tier und den gemeinsamen offenen Brief von über 20 Tierschutzverbänden .