In einer weiteren Stellungnahme stellen wir die Rechts- und Verfassungswidrigkeit der Haltung von Sauen in Kastenständen dar und fordern die Abschaffung der Kastenstandhaltung sowie bis dahin die konsequente und zügige Durchsetzung geltenden Rechts, mithin das unmittelbare Einschreiten gegen zu enge Kastenstände. Im Einzelnen stellen wir klar:

  1. Die Haltung von Sauen in Kastenständen ist rechtswidrig und verfassungswidrig.
  2.  Dies gilt auch für Kastenstände, in denen Sauen ihre Gliedmaßen ausstrecken können.
  3. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Kastenstandhaltung durch Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung oder des Tierschutzgesetzes vollständig verboten wird.
  4. Zugleich ist – bis zu der genannten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – die aktuell geltende Rechtslage hinsichtlich der Vorgabe, dass eine Sau im Kastenstand ihre Gliedmaßen ausstrecken können muss, ohne Übergangsfrist per für sofort vollziehbar erklärten Einzelanordnungen gegenüber den sauenhaltenden Betrieben durchzusetzen.
  5. Bleiben die zuständigen amtlichen Tierärzte untätig, sind diese durch Ministerialerlass zum Erlass entsprechender Anordnungen anzuweisen.
  6. Bauliche Änderungen und Investitionen der Sauenhalter sind für die Einhaltung der geltenden Rechtslage nicht erforderlich.
  7. Die geforderte Rechtssicherheit wird es nur mit der vollständigen Abschaffung von Kastenständen geben.
  8. Sogenannte Kompromisse sind zu verhindern. Sie legalisieren die rechtswidrige Praxis nicht, da sie ebenfalls rechtswidrig und verfassungswidrig sind.
  9. Regelungen zur Verkürzung der zulässigen Fixationsdauer von Sauen in Kastenständen sind weder ein Kompromiss noch ein Fortschritt im Tierschutz, denn sie sind nicht kontrollierbar und es ist davon auszugehen, dass diese Regelungen nicht eingehalten werden.

Bitte beachten Sie auch die diesbezügliche Pressemitteilung .