Am gestrigen Tage hat das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil zum Kükentöten verkündet. Nachdem der Termin einmal verlegt worden war, wurde am 13.06.2019 verkündet, dass das Kükentöten vorerst weitergehen darf. Dennoch wurde klar festgestellt, dass ein vernünftiger Grund dafür nur noch so lange besteht, bis das Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei möglich ist und im Betrieb des Brüters eingerichtet werden kann. Die Landestierschutzbeauftragten haben sich bereits in einer Presseerklärung zu dem Urteil geäußert. Auch die DJGT hat eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht.
Sobald uns die vollständigen Urteilsgründe vorliegen, werden wir diese in einer Stellungnahme bewerten.