Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine überarbeitete EU-Tiertransportverordnung vorgelegt. Im Rahmen der Verbändeanhörung hat die DJGT eine Stellungnahme zu diesem Entwurf bei dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingereicht.

Der Entwurf enthält einige Verbesserungen, jedoch keine ernst gemeinten Schritte in Richtung dessen, was die EU in ihrem Arbeitsweisevertrag proklamiert: Die Tatsache, dass Tiere fühlende Wesen sind und die EU wie auch die Mitgliedstaaten deren Wohlergehen in vollem Umfang Rechnung tragen.

So fehlen bislang noch ein Exportverbot lebender sogenannter Nutztiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten und ein Transportverbot nicht abgesetzter, also sehr junger und noch auf Muttermilch angewiesener Tiere. Weiterhin will die EU durch eine Neuerung gegen höherrangiges Recht verstoßen, indem sie ausdrücklich erlauben will, dass Geflügeltiere und Kaninchen an den Beinen hochgezerrt und gezogen sowie an den Beinen getragen werden dürfen. Das ist nach jetziger Rechtslage der aktuell geltenden EU-Tiertransportverordnung verboten und auch nach dem internationalen Übereinkommen über den Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren, an das sich auch die EU  halten muss und nichts Gegenteiliges vorgeben darf.