Am 7. Mai 2020 berät der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz erneut mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum Verordnungsentwurf zur Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO). Die DJGT hat am heutigen Tage neben einer diesbezüglichen Pressemitteilung sowohl ein Schreiben an die Ausschussmitglieder als auch ein Schreiben an das BMEL versendet, in denen sie im Rahmen der 7. ÄVO erneut an die Einhaltung des Tierschutzgesetzes und des Grundgesetzes erinnert. Wie bereits mit Stellungnahme zu dem Referentenentwurf im Juli 2019 dargestellt, verstößt der Verordnungsentwurf des BMEL in eklatanter Weise gegen das Tierschutzgesetz und das Staatziel Tierschutz. Der Agrarausschuss hat diesen verfassungswidrigen Plänen in seiner diesbezüglichen Beschlussempfehlung eine klare Absage erteilt und darüber hinaus ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen, differenzierte Regelungen für Geflügel, Anforderungen an die Kälberhaltung und weitere Änderungen zugunsten der Tiere vorgeschlagen. Die DJGT fordert den Agrarausschuss auf, an seinen Bestrebungen zugunsten des Tierschutzes festzuhalten und zu erweitern. Vom BMEL verlangt die DJGT, dass sich an Recht und Gesetz gehalten wird und die ohnehin tierschutzwidrige Situation der Sauenhaltung im Kastenstand nicht noch verschlimmert wird. Schließlich sollte die 7. ÄVO dazu genutzt werden, um die Abschaffung der rechts- und verfassungswidrigen Haltung von Sauen in Kastenständen einzuleiten und das Leid der im Kastenstand gehaltenen Sauen zu beenden.