Das ecuadorianische Verfassungsgericht hat in einer aufsehenerregenden Entscheidung um ein Wolläffchen Tiere als Subjekte von Rechten anerkannt, die durch die Naturrechte geschützt sind. Darüber hinaus legte auch die Rechte fest, die für einige oder alle Tiere gelten. Diese umfassen das:

  • Recht auf Existenz (Paragraph 111).
  • Das Recht, nicht gejagt, gefischt, gefangen, gesammelt, entnommen, gehalten, festgehalten, gehandelt oder getauscht zu werden (Paragraph 112).
  • Recht auf die freie Entfaltung ihres tierischen Verhaltens (Paragraph 112), was das Recht einschließt, sich gemäß ihrem Instinkt, den angeborenen Verhaltensweisen ihrer Art und den unter den Mitgliedern ihrer Population erlernten und weitergegebenen Verhaltensweisen zu verhalten, sowie das Recht, ihre biologischen Zyklen, Prozesse und Interaktionen frei zu entwickeln (Paragraph 113).
  • Den Tieren müssen ausreichend Raum und soziale Bedingungen garantiert werden, um die Möglichkeit der freien Entfaltung ihres tierischen Verhaltens zu gewährleisten (Paragraph 137).
  • Recht auf Freiheit und ein gutes Leben (Paragraph 119).
  • Tiere haben das Recht auf Freizügigkeit (Paragraph 137).
  • Recht auf Nahrung entsprechend den Ernährungsbedürfnissen der Art (Paragraph 119).
  • Tiere müssen Zugang zu angemessener Nahrung und Wasser haben, um ihre Gesundheit und Kraft zu erhalten (Paragraph 137).
  • Recht auf ein Leben in Harmonie (Paragraph 119).
  • Recht auf Gesundheit (Paragraph 119).
  • Den Tieren müssen angemessene sanitäre Bedingungen zum Schutz ihrer Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit gewährleistet werden (Paragraph 137).
  • Recht auf einen Lebensraum (Paragraph 119).
  • Recht, ihre Rechte bei den zuständigen Behörden einzufordern (Paragraph 121).
  • Recht auf körperliche, geistige und sexuelle Unversehrtheit (Paragraph 133).
  • Recht auf ein Leben in einer für jede Art geeigneten Umgebung mit angemessenen Schutz- und Ruhebedingungen (Paragraph 137).
  • Recht auf Leben (Paragraph 155).
  • Den Tieren muss ein Leben in einer gewaltfreien Umgebung sowie eine Umgebung ohne unverhältnismäßige Grausamkeiten, Angst und Not gewährleistet werden (Paragraph 137).

Hintergrund dieser wegweisenden Entscheidung war die Habeas-Corpus-Klage einer Frau, in deren Haus das Wolläffchen seit 18 Jahren lebte. Die Umweltbehörden hatten den Affen mit der Begründung, dass der Besitz eines „Wildtiers“ nach ecuadorianischem Recht verboten ist, gewaltsam beschlagnahmt. Wolläffchen Estrellita starb innerhalb eines Monats, nachdem sie in einen Zoo gebracht worden war.

Obwohl im Fall von Estrellita aufgrund ihres Todes kein Habeas-Corpus-Verfahren mehr zur Verfügung stand, stellte das Gericht fest, dass das Habeas-Corpus-Verfahren je nach den Umständen des Falles eine angemessene Maßnahme sein kann, um die Freilassung eines Wildtiers zu beantragen. Habeas Corpus bezeichnet das Recht jeder durch die Staatsgewalt in Haft genommenen Person auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verhaftung vor Gericht.

Im Jahr 2016 hatte ein argentinisches Gericht bereits entschieden, dass eine in einem Zoo lebende Schimpansin keine Sache sei, die der Zoo besitzen könne, sondern vielmehr ein Rechtssubjekt, eine nicht-menschliche Person. Aus diesem Grund sei sie umgehend aus der Gefangenschaft zu entlassen.

Weitere Informationen zu dem Fall finden Sie hier: Constitutional Court of Ecuador Recognizes Animal Rights in Landmark Ruling (prnewswire.com)

Das vollständige Urteil aus Ecuador in englischer Sprache können Sie hier abrufen: https://animal.law.harvard.edu/wp-content/uploads/Final-Judgment-Estrellita-w-Translation-Certification.pdf