Tierschutzfälle, wie zum Beispiel Animal Hoarding, finden oft im Verborgenen statt. Werden solche Fälle Sozialarbeitern im Rahmen ihrer Betreuungsarbeit bekannt, stellt sich die Frage, ob die für Sozialarbeiter geltende Schweigepflicht auch Tierschutzfälle umfasst oder ob Sozialarbeiter befugt sind, Verstöße gegen das Tierschutzrecht der zuständigen Behörde zu melden. Eine Stellungnahme zu dieser Fragestellung finden Sie hier.