Diese ganz grundsätzliche Frage stellt unser Vorstandsmitglied Christina Patt in einem Aufsatz, der im November in der Zeitschrift Natur und Recht (NuR) erschienen ist.
Wieviel Freiheit verträgt die Jagd heute noch? | Natur und Recht (springer.com)
In Ihrem Aufsatz geht Christina Patt dabei auf das traditionell immer noch sehr freiheitlich geprägte und über das Eigentumsrecht grundgesetzlich abgesicherte Jagdrecht in Deutschland ein, und wirft die Frage auf, ob eine derart freiheitliche und privatnützige Jagdausübung angesichts der zunehmenden Bedeutung, die der Wahrung eines ökologischen Gleichgewichtes in der Natur zukommt, heute überhaupt noch im Interesse der Allgemeinheit stehen kann oder nicht schon längst überholt ist.
Gerade beim Eigentum an der Natur hat sich seit mehr als drei Jahrzehnten im Schrifttum eine Diskussion verfestigt, die auf die besondere Bedeutung der Natur für die Allgemeinheit verweist. Beim Eigentum an der Natur sind es denn auch gerade Naturgesetzlichkeiten, die den Zustand dieses Eigentumsobjektes bestimmen. Nutzungsregelungen, wie u.a. auch das Recht, die dort wildlebenden Tiere zu bejagen, müssen daher schon naturnotwendig auf die dort bestehenden Naturgesetzlichkeiten ausgerichtet sein, wenn sie nicht zur Zerstörung des jeweiligen Ökosystems führen sollen. Die in einem Gebiet lebenden Wildtiere spielen nämlich eine bedeutende Rolle für dieses Ökosystem, so dass kein Raum für einen allzu freiheitlichen und privatnützigen Umgang bei ihrer Bejagung ist.
Hinzu kommen zahlreiche gesetzliche Konflikte mit den nationalen wie internationalen Regelungen zum Tier- und Artenschutz, die aufgrund ihrer Fülle einer gesonderten Betrachtung bedürfen.
Wenn wir unsere Wildtiere künftig angemessen schützen wollen und damit auch unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten wollen, müssen wir das bestehende Jagdrecht ganz grundsätzlich hinterfragen.