Am 5. Mai 2010 hat das Europäische Parlament eine Entschließung zum „Aktionsplan für Tierschutz 2006-2010“ verabschiedet (2009/2202(INI)).

Der 1. Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT), Dr. Christoph Maisack, begrüßt die Entschließung grundsätzlich. Unter Verweis auf zahlreiche Verordnungen und Richtlinien der EU auf dem Gebiet des Tierschutzes gibt Dr. Maisack jedoch zu bedenken, dass die bisherige Tierschutzpolitik der EU unzureichend ist: „Wenn das Europäische Parlament seinen in der Entschließung angeführten Erwägungen zur Bedeutung des Tierschutzes gerecht werden möchte, muss es in zahlreichen Bereichen für rasche und weit gehende Änderungen sorgen“, so Dr. Maisack.

Im Hinblick auf die anstehende Neuregelung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fordert die DJGT, den Tierschutz stärker als bisher zu berücksichtigen. Subventionszahlungen für die Landwirtschaft müssen endlich von der Einhaltung artgemäßer Ernährung, Pflege und Unterbringung landwirtschaftlich genutzter Tiere abhängig gemacht werden. „Es ist der Öffentlichkeit nicht länger zu vermitteln, dass z.B. in Deutschland jährlich etwa 6 Milliarden EUR an Direktzahlungen an Landwirte geleistet werden, ohne dass von den Empfängern dafür nennenswerte Gegenleistungen zum Schutz der Tiere erbracht werden müssen“, führt Dr. Maisack weiter aus und fordert die Einbeziehung von Tierschutzverbänden in die laufenden Verhandlungen zur GAP.