Der Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für die Siebte Änderungsverordnung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird sowohl von Tierschützern als auch von der Agrarwirtschaft stark kritisiert. Die Agrarorganisationen machen im Wesentlichen geltend, dass die geplanten Vorgaben der TierSchNutztV umfassende Umbauten der Haltungseinrichtungen von Sauen zur Folge haben, die aus wirtschaftlichen, finanziellen, bau- und immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht realisiert werden könnten. Es muss jedoch erkannt werden, dass in Rede stehende wirtschaftliche und finanzielle Interessen die Grundbedürfnisse von Lebewesen nicht auf ein absolutes Mindestmaß zurückdrängen dürfen. Bei der Kastenstandhaltung handelt es sich um ein Haltungssystem, das sämtliche natürliche Verhaltensweisen von Sauen einschränkt bzw. gänzlich unmöglich macht. Mit Aufnahme der Staatszielbestimmung Tierschutz in das Grundgesetz hat sich der Gesetzgeber verpflichtet, seine Mitgeschöpfe zu schützen und ihnen verhaltensgerechte Haltungsbedingungen zu garantieren. Die DJGT hat eine Kurzstellungnahme verfasst, die aufzeigt, warum wirtschaftliche Belange hier nicht geeignet sind, das Tierwohl von Schweinen derart einzuschränken.