Der vorgelegte Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz in Rheinland-Pfalz ist heiß umstritten. Nach Auffassung der Landesregierung soll es sich bei dem Entwurf um eines der modernsten Jagdgesetze in Deutschland handeln.

Die DJGT hat im Zusammenhang mit der Verbändebeteiligung eine Stellungnahme abgegeben. Danach ist der vorgelegte Entwurf nicht geeignet, die Interessen der Allgemeinheit bei der Jagdausübung angemessen zu berücksichtigen. Dies insbesondere deshalb, weil die Auswirkungen der Jagd an sich nicht hinterfragt werden. Vielmehr wird die Jagd weiterhin als Mittel der Wahl zur Lösung eines vermeintlichen Interessenkonfliktes zwischen Wald und Wild angesehen. Auswirkungen der Jagd auf das Verhalten der Tiere werden hingegen nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus werden die Besonderheiten des Eigentums an der „Natur“ nicht hinreichend berücksichtigt, sondern der Schutz der Eigentumsinteressen der Grundstückseigentümer soll sogar gestärkt werden.

Ganz grundsätzliche tierschutzrechtliche Anforderungen werden nach wie vor nicht in Ansatz gebracht, so dass der Gesetzesentwurf mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist.