Der Umgang mit invasiven Arten, wie z.B. dem Waschbären oder aber auch der Nutria, gestaltet sich in Deutschland nach wie vor sehr einseitig und schöpft die bestehenden Möglichkeiten der EU-Verordnung noch nicht einmal ansatzweise aus. Nach wie vor wird sehr einseitig auf eine Bejagung gesetzt, obwohl die zugrunde liegende EU-Verordnung dies für bereits großflächig verbreitete Arten gar nicht so vorsieht.

Darüber hinaus bestehen nach wie vor immer noch verbreitet irrtümliche Annahmen beim Umgang mit invasiven Arten, die einer Umsetzung von nicht-letalen Maßnahmen möglicherweise im Wege stehen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen hierfür inzwischen eindeutig geklärt sind.

Aktuell gibt es wieder vermehrt Berichte über Bestrebungen, die Jagd auf Tiere dieser invasiven Arten zu erleichtern. In Berlin soll es unter der neuen Regierung starke Bestrebungen geben, das Verbot des Fallenfangs wieder aufzuheben und damit eine reguläre Bejagung u.a. des Waschbären wieder zu erleichtern, in Brandenburg und Bayern sollen Erleichterungen bei den Jagdmethoden auf sog. „Raubwild“ wie den Waschbären gewährt werden, indem der Einsatz von Nachtzielgeräten mit Bildwandlern oder elektronischem Verstärker erlaubt wird. Aber auch bei der Nutria mehren sich die Berichte über eine verstärkte Bejagung.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns in einer Stellungnahme mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für einen angemessenen Umgang mit diesen Tieren beschäftigt, mit einem klaren Ergebnis: Auch wenn im Einzelfall Managementmaßnahmen für erforderlich gehalten werden ist das keine Lizenz zum Töten.