Nach der Hessenwahl haben die nunmehrigen Koalitionsparteien CDU und SPD den Koalitionsvertrag verhandelt.

Das Hessische Tierschutzbündnis, ein Zusammenschluss von Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Landestierschutzverband Hessen e.V., TASSO e.V., Menschen für Tierrechte, Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. und Wildtierschutz Deutschland e.V., kritisiert, dass der Tierschutz nur einen untergeordneten Stellenwert im Koalitionsvertrag von CDU und SPD einnimmt. Besonders bemängeln die Tierschützer die hervorgehobene Bedeutung der Jagd, die lediglich das Hobby einer kleinen Minderheit darstellt, während der Tierschutz hingegen als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. Weiter wird die Schaffung einer Verbandsklagemöglichkeit für Tierschutzorganisationen in Hessen pauschal abgelehnt. Dabei war es die SPD, die im Jahr 2011 einen Gesetzentwurf zur Einfühung einer solchen Klagemöglichkeit anerkannter Tierschutzorganisationen in den Landtag eingebracht hat… Dass mit der Verbandsklage keine wirklichen Verbesserungen für die Tiere erreicht werden können, hat man ohne jede Begründung im Koalitionsvertrag platziert. Da in anderen Bundesländern durchaus Verbesserungen für die Tiere erreicht wurden, bleibt im Dunklen, wie die Koalitionsparteien zu dieser Aussage kommt. Vielleicht lautet die korrekte Übersetzung des Passus im Koalitionsvertrag, wonach mit der Tierschutzverbandsklage keine wirklichen Verbesserungen für die Tiere verbunden seien: Wir wollen nicht, dass es eine Verbandsklage für Tierschützer in Hessen gibt.

Die Pressemitteilung kann hier abgerufen werden.