Die EU-Kommission hat am 7. Dezember 2023 eine Reform der Vorgaben über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen vorgeschlagen (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_6251). Davon erfasst ist eine die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 – EU-TiertransportVO – ablösende neue Tiertransport-Verordnung. In diesem Verordnungsentwurf sind u.a. spezielle Vorgaben für nicht-abgesetzte Tiere enthalten. An vielen Stellen wird explizit deutlich gemacht, dass die Vorgaben der Verordnung auch außerhalb der EU einzuhalten sind, wenn der Bestimmungsort eines Tiertransports außerhalb der EU liegt, das ist eine Klarstellung dessen, was der Gerichtshof der Europäischen Union im Jahr 2015 gesagt hat, woran sich aber kaum h´jemand gehalten hat. Zudem soll die Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates vom 25. Juni 1997 zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Aufenthaltsorte und zur Anpassung des im Anhang der Richtlinie 91/628/EWG vorgesehenen Transportplans – EU-KontrollstellenVO – verändert werden. Ein dringend erforderliches Verbot von Lebendtierexporten in bestimmte Drittstaaten (sogenannte Tierschutz-Hochrisikostaaten) enthält der Entwurf nicht. Ein solches Verbot wäre dringend erforderlich, um zu zeigen, dass die EU es mit dem Bekenntnis zum Tierschutz, wie es in Art. 13 AEUV niedergelegt ist, ernst meint. Denn noch immer werden tausende trächtige Rinder in Drittstaaten wie zB Marokko transportiert unter dem Vorwand, dort eine Milchviehpopulation aufbauen zu wollen. Wenn dies der Fall wäre, würde allein die marokkanische Milchviehpopulation hunderttausende Rinder enthalten, was realistischerweise nicht möglich ist.