Die EU-Kommission hat am 7.12.2023 einen Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rats zur Regulierung des Tierwohls von Hunden und Katzen und deren Rückverfolgbarkeit vorgelegt [COM(2023) 769 final 2023/0447 (COD)].

Dieser Vorschlag inklusive den Anhängen ist hier veröffentlicht mit der Möglichkeit für Rückmeldungen.

Ziele der Verordnung sind ein hoher einheitlicher Tierschutzstandart innerhalb der Europäischen Union, der Verbraucherschutz, insbesondere mit Blick auf den illegalen Welpenhandel und die Zucht kranker Hunde und Katzen (Qualzucht) und einheitliche, faire Wettbewerbsbedingungen für Züchter.

Kritisch sehen wird einige Ausnahmen für Züchter in Art 4 der VO, die zu hoch sind, um den finanziellen Anreizen durch illegale Welpenvermehrer wirklich Einhalt zu gebieten.

Ein wichtiger Meilenstein in der geplanten Verordnung ist die Einführung einer europaweiten verpflichtenden lückenlosen Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen. Allerdings enthält die Verordnung auch Schlupflöcher, beispielsweise durch die Möglichkeit, die Registrierung von in die Union eingeführten Tieren auf den Käufer abzuwälzen.

Ein weiterer Meilenstein ist das geplante Verbot der Inzucht sowie Vorgaben zur Verringerung der Qualzucht, die aus unserer Sicht so zu definieren sind, dass keine Schlupflöcher verbleiben.

Eine ausführliche Stellungnahme, die wir im Rahmen der Verbändeanhörung bei dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingereicht haben, finden Sie hier.