Das Landgericht Magdeburg hat am 06. Dezember 2010 die Berufung gegen das Urteil des AG Magdeburg vom 17. Juni 2010 zurückgewiesen, mit dem der Direktor des Magdeburger Zoos und drei seiner Mitarbeiter wegen rechtswidriger Tötung von drei Tigerbabys kurz nach deren Geburt im Jahre 2008 verurteilt worden waren. Das Landgericht hat nunmehr ebenfalls gegen die aggressiven Stellungnahmen der Zoo-Interessenverbände WAZA (World Association of Zoos and Aquariums), EAZA (Europäischer Zoo- und Aquarienverband) und IUCN (International Union for Conservation of Nature) zum erstinstanzlichen Urteil bestätigt, dass es keinen triftigen und nachvollziehbaren Grund gab, die Tiere seinerzeit zu töten. Der im deutschen Recht für eine Tiertötung erforderliche „vernünftige Grund“ kann nicht allein in Nachzucht und Rassereinheit gefunden werden, vielmehr muss Geburtsmanagement und Zukunftssicherung für jeden der in den Zoos ohnehin geplanten Tiernachkömmlinge umfassend zuvor abgesichert sein. Hier wird sich bei den deutschen Zoos ein Umdenken einstellen müssen, wollen sie gesetzestreu handeln.

Zu den Problematiken der Tötung unerwünschter neonater oder juveniler Tiere ist im Dezemberheft der Zeitschrift „Natur und Recht“ ein Aufsatz unseres Vorstandsmitgliedes Jost-Dietrich Ort erschienen, in dem neben der Tötung von überschüssigen Zootieren auch die von Eintagsküken (nur des Geschlechts wegen) und von nicht den Rassestandards entsprechenden Hundewelpen behandelt wird. Kollege Ort kommt zu dem belegten Ergebnis, dass für die Tötung von Eintagsküken und Rassehunden keinerlei Rechtfertigung gefunden werden kann, bei Zootieren allenfalls in extremen Ausnahmefällen. Selbst eine etwa zu diskutierende strafrechtliche Irrtumsproblematik führt nicht zum Wegfall jeglicher Sanktionsmöglichkeit.

Die Originalpublikation ist erschienen in NuR 2010, S. 853ff.

Dokumente zum Herunterladen: