Unser Vorstandsmitglied Barbara Felde hat das vom BVerwG am 08.11.2016 bestätigte Urteil des OVG Magdeburg vom 24.11.2015 zur Kastenstandshaltung von Schweinen einer kritischen Würdigung im Hinblick auf die (verfassungs)rechtlichen Vorgaben für diese artgemäße Bewegungen einschränkenden Maßnahmen geprüft. Es wird dargelegt, dass beide Obergerichte in ihren grundsätzlich zu begrüßenden Überlegungen nur auf die TierSchNutztV zurückgriffen und nicht auf den vorrangigen § 2 TierSchG mit dann bedeutend weiterreichenden tierschützenden Folgen. Den Beitrag finden Sie unter NVwZ 2017, 368, 370.