Zu diesem Schluss kommt ein von Greenpeace beauftragtes Rechtsgutachten der Hamburger Anwälte Davina Bruhn und Ulrich Wollenteit. Die zugelassenen Haltungsbedingungen fügen den Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden zu. Dadurch wird geltendes Recht und das im Grundgesetz festgehaltene Staatsziel Tierschutz missachtet. Das Gutachten ist abrufbar unter https://www.greenpeace.de/presse/publikationen/rechtsgutachten-zur-konventionellen-schweinemast
Ein Kommentar unseres Vorstandsmitgliedes Dr. Christoph Maisack findet sich unter http://www.br.de/nachrichten/schweinehaltung-gesetzeswidrig-gutachten-greenpeace-100.html