Am 23. Dezember 2019 hat das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der Ohrdrufer Wölfin erteilt. In einem Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht Gera Mitte Januar ein Moratorium verhängt. Die Entscheidung in dem Eilverfahren soll Anfang Februar fallen. Unser Mitglied Rechtsanwältin Christina Patt hat dies zum Anlass genommen, diesen Fall auf Basis der erteilten Ausnahmegenehmigung einmal umfassend zu betrachten und eine entsprechende Stellungnahme hierzu erstellt.