Nach dem VG Regensburg hat Ende Mai diesen Jahres nun auch der VGH München die Entnahme von Fischottern an Fischteichen in der Oberpfalz als rechtswidrig eingestuft. Damit ist das Pilotprojekt an drei Oberpfälzer Fischteichen unzulässig. Als Begründung für die Eignung einer Tötung, um Schäden in der Teichwirtschaft zu verhindern, war lediglich angeführt worden, der Fraßdruck werde durch die Entnahme spürbar nachlassen.
Dies reicht jedoch nicht aus, denn eine Behörde, die ausnahmsweise die Tötung streng geschützter Tiere zur Vermeidung fischereiwirtschaftlicher Schäden zulässt, muss u.a. die Geeignetheit dieser Maßnahme nachweisen; verbleiben nach den besten verfügbaren wissenschaftlichen Daten Ungewissheiten, muss von der Tötung abgesehen werden befand der VGH München in seinen nun vorliegenden Entscheidungsgründen.
Grundlage der Entscheidung sind drei Entscheidungen des EuGH zum Wolf. Wir haben die wichtigsten Punkte zum sog. Nachweispflichtkonzept in einer kurzen Stellungnahme zusammengefasst.