Im Rahmen der Verabschiedung der Änderungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz hat sich der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen angeschlossen, dass in den vorliegenden Gesetzesentwurf eine Regelung aufgenommen werden soll, mit der die Niedersächsische Wolfsverordnung in Gänze aufgehoben werden soll.

Die DJGT hatte bereits im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Niedersächsischen Wolfsverordnung eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf abgegeben und auf die bestehenden rechtlichen Mängel hingewiesen. Danach stellen die in der Verordnung enthaltenen Regelungen nicht nur eine unzulässige Erweiterung der bundesgesetzlichen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes dar, sondern enthalten auch Verstöße gegen die europarechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie. Die EU-Kommission hatte eine Überprüfung der Niedersächsischen Wolfsverordnung aus diesem Grund auch in das bereits seit Mai 2020 laufende Pilotverfahren gegen Deutschland zum Wolf aufgenommen.

Mit Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes, die voraussichtlich Mitte Mai erfolgen soll, wird der Wolf in Niedersachsen künftig dem Jagdrecht unterstellt. Die DJGT begrüßt die Aufhebung der Niedersächsischen Wolfsverordnung. Eine Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht hält die DJGT jedoch für bedenklich und hat erhebliche Zweifel an der rechtlichen Wirksamkeit einer solchen Aufnahme.