Die DJGT hat aus Anlass zweier Entscheidungen des VG Sigmaringen aus Dezember 2019 und VG Augsburg aus September 2020 eine Stellungnahme zu der Frage verfasst, ob die sogenannte „plus-2-Ausnahme“, eine Verlängerungsmöglichkeit eines Tiertransports von 2 Stunden, bereits bei der Transportplanung eingerechnet werden kann.

Wir sehen es anders als VG Sigmaringen und VG Augsburg, die diese Frage bejahen.

Unsere Rechtsansicht wird gestützt von einem Schreiben des Direktors des Direktorats G der DG SANTE der EU-Kommission, Bernard Van Goethem.