Die Fallenjagd ist eine der besonders grausamen Jagdmethoden. Die zum Einsatz kommenden Fallen können weder ein unversehrtes Fangen noch eine sofortige Tötung der Tiere mit der erforderlichen Sicherheit garantieren. Nach wie vor ist sie jedoch in einer ganzen Reihe von Bundesländern zulässig.

Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes soll nun ein Verbot von Totfangfallen in das LJagdG aufgenommen werden. Ein Verbot von Totfangfallen allein reicht aber nicht aus.

Wir haben die bestehenden tierschutzrechtlichen Probleme der Fallenjagd in einer Stellungnahme aufbereitet und fordern darin die vollständige Abschaffung der Fallenjagd.