Denn gleichzeitig will die FDP die Jagd mit Lebendfallen stärken und durch den Einsatz von elektronischen Fangmeldern modernisieren. Dabei ist die Jagd mit Lebendfallen aus tierschutzrechtlicher Sicht ebenso abzulehnen wie die Jagd mit Totschlagfallen.

Bedeutung hat der Einsatz von Lebendfallen insbesondere bei der Bejagung des Waschbären, der als sog. invasive Art in Deutschland immer noch konsequent bejagt wird. Und dies obwohl die langjährige Erfahrung gezeigt hat, dass eine Bejagung kein geeignetes Mittel für eine Regulierung der Populationen ist. Die EU fördert zudem seit nunmehr zwei Jahren ein Projekt, in dem schonendere Maßnahmen wie z.B. der Einsatz von Verhütungsmitteln, Kastrationsprogramme und weitere mildere Maßnahmen entwickelt werden, die sich als deutlich effektiver zeigen und zudem dem Tierschutzgedanken angemessen Rechnung tragen.

Auch im Übrigen wird das HJagdG nun zum wiederholten Male um drei weitere Jahre befristet, ohne die dringend erforderliche umfassende tierschutzrechtliche Überprüfung mit entsprechenden Anpassungen vorzunehmen.

Die DJGT hat sich zu den Entwürfen im Rahmen der Anhörung in einer Stellungnahme geäußert.