Die Staatsanwaltschaft Detmold hat Presseberichten zufolge Mitte September nach mehrmonatiger Prüfung Anklage gegen die Betreiber der Schliefenanlage in Lemgo-Voßheide erhoben. Die DJGT hatte sich zu dem zugrunde liegenden Filmmaterial in einer gutachterlichen Stellungnahme umfassend zu der Thematik geäußert und u.a. in dem Betrieb von Schliefenanlagen einen Verstoß gegen § 1 Satz 2 TierSchG, gegen § 3 Nr. 7 und 8 TierSchG und gegen § 17 Nr. 2 b) TierSchG festgestellt, da hier Füchsen ohne vernünftigen Grund erhebliche und sich wiederholende und länger anhaltende Leiden zugefügt werden.

In dem Filmmaterial war u.a. ein Fuchs zu sehen, der über einen Zeitraum von mindestens 23 Minuten immer wieder durch heftige, ruckartige Bewegungen, Ohren anlegen, Schwanz einziehen, Hinterbeine anziehen und Maul öffnen signalisierte, dass er sich einer akuten Bedrohungssituation ausgesetzt sieht.

Die Anklageerhebung ist ein erster wichtiger Schritt dahin, die tierschutzrechtlichen Probleme bei der Fuchsjagd aufzuarbeiten und einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen.